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   OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 8 B 73/99 .G   

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https://dejure.org/1999,14716
OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 8 B 73/99 .G (https://dejure.org/1999,14716)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.1999 - 8 B 73/99 .G (https://dejure.org/1999,14716)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99 .G (https://dejure.org/1999,14716)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Anordnung; Bodenordnungsverfahren; Vorläufige Besitzregelung; Restnutzungsdauer ; Bauliche Anlage; Landwirtschaftsbetriebe

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens;

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag" (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, zit. nach juris; Beschluss vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273).
  • OVG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 D 84/00

    Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens; Wiederherstellung der

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  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04

    Zulässigkeit eines Betriebsplans nach dem Bundesberggesetz (BBergG); Anfechtung

    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht bereits darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag" (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks, in JURIS; vgl. auch Beschluss des 8. Senats des OVG für das Land Brandenburg vom 21. Juli 1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273).
  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 22/99

    Einleitung des Bodenordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Einheit von

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  • OVG Thüringen, 15.05.2000 - 7 F 930/98

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; Gebäudeeigentum;

    Für eine entsprechende Anwendung des § 31 SachenRBerG - verstanden als ein bereits die Einleitung des Bodenordnungsverfahrens hindernder Ausschlussgrund - ist kein Raum (ebenso schon OVG Brandenburg, Beschluss vom 21.7.1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273).
  • OVG Thüringen, 02.09.2004 - 7 F 1382/04
    Zwar mögen die für die Dringlichkeit einer vorläufigen Anordnung sprechenden Gründe im Einzelfall zugleich die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung rechtfertigen können (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21.7.1999 - 8 B 73/99.G -, RdL 1999, 273 und juris m. w. N. ).
  • OVG Brandenburg, 10.07.2000 - 8 B 74/00

    Dringlichkeit einer vorläufigen Anordnung nach FlurbG § 36; Zusammenführung

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